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защита
[1] Für die Zwecke der Artikel 3 und 4 ist „Schutz“ so zu verstehen, dass er Fragen berührt, die bestehende Rechte am intellektuellen Eigentum sowie deren Erwerb, Anwendungsbereich, Fortbestand und Durchsetzung betreffen, sowie diejenigen Fragen, die den Gebrauch der Rechte am intellektuellen Eigentum betreffen, die im vorliegenden Abkommen besonders behandelt werden.
Quelle: Abkommen über die Handelsaspekte des geistigen Eigentums