Enzyklopädie
Erwachsener
g) Der Begriff „volljährig“ bezeichnet eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat;
Quelle: Konvention der ILO Nr. 133 über Unterkünfte für Besatzungen an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen)
g) Der Begriff „volljährig“ bezeichnet eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat;
Quelle: Konvention der ILO Nr. 133 über Unterkünfte für Besatzungen an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen)