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Einwohner


d) Der Begriff „Aufenthalt“ bezeichnet den gewöhnlichen Aufenthalt auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates der Organisation; der Begriff „Einwohner“ bezeichnet eine Person, die gewöhnlich auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates der Organisation lebt;

Quelle: Konvention der IAO Nr. 128. Zur Gewährung von Leistungen bei Behinderung, im Alter und infolge des Todes des Hauptverdiener(s)

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