Komplexes Entwicklung der ungenutzten Fläche – die komplexe Entwicklung einer Fläche, die innerhalb eines oder mehrerer Elemente der Planungsstruktur, deren Teile oder innerhalb der Grenzen einer Fläche durchgeführt wird, auf der ein oder mehrere Elemente der Planungsstruktur ausgezeichnet werden können (sofern auf solcher Fläche keine Elemente der Planungsstruktur ausgezeichnet sind), und auf denen Grundstücke liegen, die in staatigem oder kommunalem Eigentum befinden sich, oder Grundstücke, deren staatliches Eigentum nicht abgegrenzt ist, einschließlich von darauf befindlichen Objekten des Kapitalbaus, sofern solche Grundstücke und Objekte des Kapitalbaus nicht durch Rechte Dritter belastet sind, mit Ausnahme von Servituten und öffentlichen Servituten1.
2005. № 1. St. 16.
Gesetz über Stadtplanung der Russischen Föderation, Redaktion vom 01.03.2025, Artikel 65, Absatz 3 // BGBl. RF. ↩