Verzeichnis analytischer Informationen
Die Liste der analytischen Informationen enthält Angaben zu den von der zuständigen Behörde und/oder von Organisationen, die den Betrieb der Segmente des staatlichen Informationsystems des Energie- und Rohstoffkomplexes durchführen, durchgeführten Arbeiten zur Bildung analytischer Informationen mit Angabe der Periodizität jeder Arbeit, dem Aggregationsgrad der analytischen Informationen (für Russland insgesamt, für die Bundesgebiete Russlands, für kommunale Gebilde, für bestimmte Bereiche des Funktionierens (Branchen) des Energie- und Rohstoffkomplexes, für andere Aggregationsgrade), der Gruppierung dieser Informationen gemäß Klassifizierungsmerkmalen sowie den Zeitraum ihrer Bereitstellung für die Nutzer des staatlichen Informationsystems des Energie- und Rohstoffkomplexes oder deren Verbreitung1.
Bundesgesetz vom 03.12.2011 Nr. 382-FZ „über die staatliche Informationsysteme des Energiekomplexes“. 2011, Redaktion vom 05.07.2018, § 11.1, Abs. 2. ↩