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Anschluss
Anschluss – Anschluss (technische Verbindung) von Objekten des Kapitalbaus, einschließlich Wasser- und/oder Abwasserleitungen, an zentrale Systeme zur Versorgung mit kaltem Trinkwasser und/oder zur Abwasserentsorgung1.
Bundesgesetz vom 07.12.2011 Nr. 416-FZ „Über die Versorgung mit Wasser und Abwasser“, in der Redaktion vom 25.12.2018, § 18, Abs. 1 // SB RF. 2011. № 50. St. 7358. ↩
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