Vertrag über obligatorische Versicherung
Ein Pflichtversicherungsvertrag ist ein Vertrag zugunsten eines Dritten (Versicherungsgläubigers) und wird schriftlich in zwei Exemplaren abgeschlossen, wobei eines der beiden Exemplare vom Versicherer an den Versicherten übergeben (zugesandt) wird, außer bei Abschluss des Pflichtversicherungsvertrags als elektronisches Dokument1.
Ein Pflichtversicherungsvertrag – ein Pflichtversicherungsvertrag für die zivile Haftung des Verkehrsunternehmers bei Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum von Fahrgästen – wird zwischen Versicherer und Versicherten gemäß diesem Bundesgesetz abgeschlossen2.
Bundesgesetz vom 14.06.2012 № 67-FZ „über die obligatorische Versicherung der zivilen Haftung des Transporteurs für Schäden am Leben, Gesundheit und Eigentum von Fahrgästen sowie über die Ordnung der Entschädigung solcher Schäden bei der Beförderung von Fahrgästen im Metro“, Redaktion vom 2023-07-15, § 7 Abs. 1 // SB RF. 2012. № 25. St. 3257. ↩
Bundesgesetz vom 14.06.2012 № 67-FZ „über die obligatorische Versicherung der zivilen Haftung des Transporteurs für Schäden am Leben, Gesundheit und Eigentum von Fahrgästen sowie über die Ordnung der Entschädigung solcher Schäden bei der Beförderung von Fahrgästen im Metro“, Redaktion vom 2019-01-01, § 3 Abs. 9 // SB RF. 2012. № 25. St. 3257. ↩