Bundesgesetz vom 20.07.2012 Nr. 125-FZ „Über das Spenden von Blut und seinen Komponenten“, in der Fassung vom 01.10.2022, § 26.1, Abs. 11 // SB RF. 2012. № 30. S. 4176. ↩
Wir verwenden Cookies zur Erhebung anonymisierter Nutzungsdaten — dies hilft uns, Inhalte auf Ihre Interessen abzustimmen. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie deren Verwendung zu. Weitere Details in der Datenschutzerklärung.