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Einladung


Eine Einladung – die Ausrichtung von Einladungen zur Teilnahme an der Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmers, Ausführers) (im Folgenden – Einladung) an einen begrenzten Kreis von Personen1.

  1. Bundesgesetz vom 05.04.2013 Nr. 44-FZ „Über das Vertragsystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zur Sicherstellung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“, in der Fassung vom 30.12.2021, § 24, Abs. 1 // SB RF. 2013. Nr. 14. S. 1652. ↩