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Angebotsbetrag


Angebot bezüglich des Betrags – der Betrag, der als Differenz zwischen den entsprechenden Ausgaben des Auftraggebers für die Lieferung von Energieressourcen (Anfangspreis (höchster Preis) des Vertrages) und der in Geld ausgedrückten Einsparungen dieser Ausgaben berechnet wird, wie sie vom Teilnehmer am Verkaufsgespräch vorgeschlagen wurden, abzüglich des Geldbetrags, der dem vom Teilnehmer am Verkaufsgespräch vorgeschlagenen Prozentsatz dieser Einsparungen entspricht, im Fall, der in Absatz 3 des Abschnitts 3 dieser Vorschrift vorgesehen ist1.

Angebot bezüglich des Betrags – der Betrag, der als Differenz zwischen den entsprechenden Ausgaben des Auftraggebers für die Lieferung von Energieressourcen (Anfangspreis (höchster Preis) des Vertrages) und der in Geld ausgedrückten Einsparungen dieser Ausgaben berechnet wird, wie sie vom Teilnehmer am Verkaufsgespräch vorgeschlagen wurden, abzüglich des Geldbetrags, der dem vom Teilnehmer am Auftragsvergabe-Verfahren vorgeschlagenen Prozentsatz dieser Einsparungen entspricht, im Fall, der in Absatz 3 des Abschnitts 3 dieser Vorschrift vorgesehen ist2.

  1. Bundesgesetz vom 05.04.2013 Nr. 44-FZ „über das Vertragsystem bei der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zur Erfüllung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“, in der Fassung vom 2019-03-28, § 108, Unterabschnitt 3 // SBZ RF. 2013. Nr. 14. S. 1652. ↩

  2. Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 94-FZ „über die Vergabe von Aufträgen zur Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen für staatliche und kommunale Bedürfnisse“, in der Fassung vom 2013-07-02, § 56-1, Unterabschnitt 3 // SBZ RF. 2005. Nr. 30. S. 3105. ↩

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