Koeffizient KN
Der Koeffizient KN ist ein Koeffizient, der zur Berechnung des Betrags der Altersrente und der Invaliditätsrente gleich 1 ist, und bei der Berechnung des Betrags der Witwen- und Waisenrente entspricht er der Anzahl der nicht arbeitsfähigen Familienmitglieder des verstorbenen Ernährers zum Zeitpunkt, ab dem die Witwen- und Waisenrente für das entsprechende nicht arbeitsfähige Familienmitglied gewährt wird1.
Bundesgesetz vom 28.12.2013 Nr. 400-FZ „Über soziale Renten“. 2013, in der Fassung vom 01.01.2023, § 15, Abs. 11. ↩