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Organe der Exekutive der russischen Bundesländer, die an der Beilegung von kollektiven Arbeitskonflikten beteiligt sind


Organe der Exekutive der Russischen Föderation auf Ebene der Bundesländer, die an der Beilegung von kollektiven Arbeitskonflikten beteiligt sind – Organe der Exekutive der Russischen Föderation auf Ebene der Bundesländer, die an der Beilegung von kollektiven Arbeitskonflikten beteiligt sind1.

  1. Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, Red. vom 01.04.2019, § 407 // Bundesgesetzblatt der Russischen Föderation. 2002. Nr. 1. Artikel 3. ↩