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Fischereikooperativen (Kolkhoze)


Fischerei-Kooperativen (Kolkhoze) – Fischerei-Kooperativen (Kolkhoze), die Fischfang betreiben und/oder aus den von ihnen gefangenen (gefangenen) wasserbiologischen Ressourcen Fischprodukte herstellen (einschließlich auf Schiffsbeständen der Fischereiflotte, die auf Grundlage eines Finanzierungsleasingvertrags (Leasingvertrags) oder Frachtführerverträgen (Berthoout-Charter und Time-Charter) genutzt werden) und diese Fangfrüchte und Produkte verkaufen, sofern der Anteil des Einkommens aus dem Verkauf der von ihnen gefangenen (gefangenen) wasserbiologischen Ressourcen und/oder der daraus hergestellten Fischprodukte am Gesamteinkommen aus dem Verkauf von Waren (Leistungen, Dienstleistungen) solcher Organisationen mindestens 70 Prozent des Kalenderjahres beträgt, das dem Jahr vorangegangen ist, in dem das Erlaubnis zur Entnahme (Fang) wasserbiologischer Ressourcen ausgestellt wird1.

  1. Steuercode der Russischen Föderation, Redaktion vom 01.01.2024, Artikel 333.3, Absatz 7 // SB RF. 2000. № 32. Artikel 3340. ↩