Der Überschussbetrag
Der Überschussbetrag – der Betrag der Steuererstattungen im Umfang dieses Überschusses (im Folgenden in diesem Absatz „Überschussbetrag“) ist bis zum 31. März des auf den letzten Jahr des entsprechenden Zeitraums folgenden Jahres an den Staatshaushalt zu zahlen1.
Der Überschussbetrag – ist bis zum 31. März des auf den letzten Jahr des entsprechenden Zeitraums folgenden Jahres an den Staatshaushalt zu zahlen2.