Gesamterlös
Gesamterfolg wird als Summe der Gewinne (Verluste), berechnet auf Basis jedes vorangegangenen Steuerjahres, ermittelt. Zweck dieser Vorschrift ist es, bei der Ermittlung des Gesamterfolgs den Gewinn (Verlust), erzielt in Steuerjahren, die vor dem Steuerjahr liegen, in denen das jährliche Umsatzergebnis des Projektpartners den Betrag von einer Milliarde Rubel überstieg1, nicht zu berücksichtigen.
Steuercodeks der Russischen Föderation, Redaktion vom 21.05.2020, § 274, Absatz 18 // SB RF. 2000. № 32. St. 3340. ↩
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