Rechnungskommission
Prüfungskommission — (Registerhalter, der die Funktion der Prüfungskommission ausübt)1.
Die Prüfungskommission wird auf Vorschlag des Aufsichtsrats der Genossenschaft oder im Falle ihres Nichtvorhandenseins auf Vorschlag des Vorstands der Genossenschaft gewählt, um an der Abstimmung auf der Mitgliederversammlung der Genossenschaft teilzunehmen. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen und wird aus den Mitgliedern der Genossenschaft bestellt. Zu der Prüfungskommission dürfen keine Mitglieder des Vorstands der Genossenschaft, Mitglieder des Aufsichtsrats der Genossenschaft, der Vorsitzende der Genossenschaft oder Kandidaten für diese Gremien gehören. Die Prüfungskommission bestimmt den Quorum der Mitgliederversammlung der Genossenschaft, klärt Fragen bezüglich der Ausübung des Stimmrechts durch die Mitglieder und assoziierten Mitglieder der Genossenschaft auf der Mitgliederversammlung der Genossenschaft sowie die Einhaltung des Abstimmungsverfahrens, gewährleistet das ordnungsgemäße Verfahren bei der Abstimmung, führt die Stimmenzählung durch und verfasst den Protokoll über die Ergebnisse der Abstimmung, übergibt diesen Protokoll sowie die Stimmzettel in den Archiv2.
Понятие «счетная комиссия» женского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | счётной комиссии | счётных комиссий |
| Д | счётной комиссии | счётным комиссиям |
| В | счётную комиссию | счётные комиссии |
| Т | счётной комиссией | счётными комиссиями |
| П | счётной комиссии | счётных комиссиях |