Wohlbekanntes Warenzeichen
Ein allgemein bekanntes Markenzeichen ist ein Markenzeichen, das in weiten Kreisen der Verbraucher auf dem Territorium der Russischen Föderation bekannt ist aufgrund seiner langjährigen und intensiven Nutzung sowie umfassender Werbung und wird entsprechend diesem Bundesgesetz als solches anerkannt1.
Ein allgemein bekanntes Markenzeichen kann ein Markenzeichen sein, das auf dem Territorium der Russischen Föderation durch seine Registrierung geschützt ist, ein Markenzeichen, das auf dem Territorium der Russischen Föderation ohne Registrierung gemäß einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation geschützt ist sowie ein Zeichen, das als Markenzeichen verwendet wird, aber keine rechtliche Schutzstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation hat, wenn solche Markenzeichen oder Zeichen aufgrund ihrer intensiven Nutzung am Tag des Antrags in der Russischen Föderation allgemein bekannt geworden sind unter den entsprechenden Verbrauchern bezüglich der Waren dieses Unternehmens2.
Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation. Vierte Teil, vom 18.12.2006, Redaktion vom 18.12.2006, Artikel 1507, Absatz 4 // SB RF. 2006. № 52. Artikel 5496. ↩
Bundesgesetz vom 11.12.2002 № 166-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz der Russischen Föderation „Über Marken, Dienstleistungszeichen und Ursprungsbezeichnungen von Waren“ vom 11.12.2002, Redaktion vom 11.12.2002, Artikel 1, Absatz 1#9 // SB RF. 2002. № 50. Artikel 4927. ↩