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Regelungen zur Beförderung von Passagieren und deren Gepäck


Regelungen zur Beförderung von Passagieren und deren Gepäck – Regelungen zur Beförderung von Passagieren und deren Gepäck, genehmigt durch den zuständigen Bundesbehörde im Bereich Verkehr (im Folgenden „Regelungen zur Beförderung von Passagieren“) (verlorengegangen am 02.08.2019)1.

  1. TECHNISCHES BETRIEBSREGELWERK FÜR INLANDSCHIFFFAHRT. 2001, revidiert am 05.04.2003, Artikel 95, Absatz 3, verlorengegangen am 02.08.2019. ↩