Monitoring
Überwachung – einschließlich der Umsetzungsphasen eines Investitionsprojekts (im Folgenden „Überwachung“), sowie allgemeine Anforderungen an die Vorgehensweise der Überwachung durch eine staatliche Behörde, die vom höchsten ausführenden Organ der staatlichen Gewalt des Subjekts der Russischen Föderation beauftragt ist1.
Bundesgesetz vom 01.04.2020 № 69-FZ „Zur Schutz und Förderung von Kapitalinvestitionen in der Russischen Föderation“. 2020, überarbeitete Version vom 02.07.2021, Artikel 4, Unterabschnitt 3. ↩