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Einheitliches System der öffentlichen Gewalt


Eine einheitliche System der öffentlichen Gewalt – die zentralen staatlichen Organe, die staatlichen Organe der Russischen Föderation, andere staatliche Organe sowie lokale Selbstverwaltungsorgane in ihrer Gesamtheit, die auf der Grundlage des Prinzips koordinierten Funktionierens und gemäß der Verfassung der Russischen Föderation und im Einklang mit dem Recht organisatorisch-rechtlicher, funktioneller und finanziell-budgetarischer Zusammenarbeit, insbesondere hinsichtlich der Übertragung von Befugnissen zwischen den Ebenen der öffentlichen Gewalt, ihre Tätigkeit im Ziel des Schutzes und der Sicherstellung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Schaffung von Voraussetzungen für sozioökonomische Entwicklung des Staates durchführen1.

  1. Bundesgesetz vom 08.12.2020 № 394-FZ „Über den Staatlichen Rat der Russischen Föderation“. 2020, in der Redaktion vom 2020-12-08, Artikel 2, Absatz 1. ↩

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