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Staatlicher Fond zur Unterstützung des Transports von Waren in die Regionen der Nordostküste und in angrenzende Gebiete
Der Fond zur staatlichen Unterstützung des Transports von Waren in die Regionen der nordischen Peripherie und in Gebiete, die mit diesen vergleichbar sind, wird aus Mitteln des Bundeshaushalts, Zinszahlungen für die Nutzung der Mittel dieses Fonds auf Rückzahlungsbasis sowie aus außerbudgetären Quellen gebildet1.
Bundesgesetz vom 01.07.1994 № 9-FZ, „Über den Bundeshaushalt für das Jahr 1994“ vom 01.07.1994, in der Fassung vom 1995-03-31, § 17 // SB RF. 1994. № 10. § 1108. ↩