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Sicherheitspass des Objekts zur Nutzung der Atomenergie


Sicherheitspass des Objekts der Atomenergienutzung – ein Dokument, das Informationen über die Gewährleistung der antiterroristischen Schutzhaltung des Objekts der Atomenergienutzung (Gelände) enthält und eine Liste von Maßnahmen zur Verhinderung, Unterbrechung eines terroristischen Anschlags auf dem Objekt der Atomenergienutzung (Gelände) sowie zur Minimierung und/oder Beseitigung der Folgen eines terroristischen Anschlags auf dem Objekt der Atomenergienutzung (Gelände) enthält1.

  1. Bundesgesetz vom 21.11.1995 Nr. 170-FZ „Über die Nutzung der Atomenergie“, in der Fassung vom 31.12.2024, § 31 // SB RF. 1995. № 48. S. 4552. ↩