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Teilnehmer an gemeinnütziger und freiwilliger Tätigkeit


Teilnehmer der wohltätigen und freiwilligen Tätigkeit – Bürger und juristische Personen, die an wohltätiger und freiwilliger (Vereins-)Tätigkeit teilnehmen1.

  1. Bundesgesetz vom 11.08.1995 Nr. 135-FZ „Über wohltätige Tätigkeit und wohltätige Organisationen“, in der Fassung vom 01.01.2024, § 18 Abs. 1 // SB RF. 1995. № 33. Seite 3340. ↩

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