Enzyklopädie
Teilnehmer an gemeinnütziger und freiwilliger Tätigkeit
Teilnehmer der wohltätigen und freiwilligen Tätigkeit – Bürger und juristische Personen, die an wohltätiger und freiwilliger (Vereins-)Tätigkeit teilnehmen1.
Bundesgesetz vom 11.08.1995 Nr. 135-FZ „Über wohltätige Tätigkeit und wohltätige Organisationen“, in der Fassung vom 01.01.2024, § 18 Abs. 1 // SB RF. 1995. № 33. Seite 3340. ↩