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Angaben zum Antragsteller


Daten des Antragstellers – Daten des Antragstellers (Name der juristischen Person oder Nachname, Vorname, Patronymik (sofern vorhanden) eines Bürgers, einschließlich einer Einzelperson, die als selbständiger Unternehmer tätig ist)1.

  1. Bundesgesetz vom 14.03.1995 Nr. 33-FZ „Über besonders geschützte natürliche Gebiete“, in der Redaktion vom 01.09.2023, § 37.2, Unterabschnitt a // SB RF. 1995. № 12. Artikel 1024. ↩

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