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Telekommunikationsflächen


Verkehrsflächen – zu den Verkehrsflächen gehören Grundstücke, die gemäß den vorgeschriebenen Verfahren in den Eigentum übertragen werden oder von ihren Eigentümern an natürliche und juristische Personen, die Tätigkeiten im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen betreiben, auf Dauer oder zeitlich begrenzt genutzt werden, einschließlich der Vermietung1.

  1. Bundesgesetz vom 16.02.1995 Nr. 15-FZ, „Über Telekommunikation“, vom 16.02.1995, in der Redaktion vom 2004-01-01, § 23 // SB RF. 1995. № 8. St. 600. ↩

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