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Dienstnetz der Kommunikation


Behördenkommunikationsnetz – werden eingerichtet und betrieben, um die produktiven und besonderen Bedürfnisse der zentralen Exekutivorgane der Federation zu gewährleisten, befinden sich in deren Aufsicht und werden von diesen genutzt1.

  1. Bundesgesetz vom 16.02.1995 № 15-FZ, „Über Kommunikation“ vom 16.02.1995, in der Redaktion vom 2004-01-01, § 8 // SB RF. 1995. № 8. § 600. ↩

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