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Dienstnetz der Kommunikation
Behördenkommunikationsnetz – werden eingerichtet und betrieben, um die produktiven und besonderen Bedürfnisse der zentralen Exekutivorgane der Federation zu gewährleisten, befinden sich in deren Aufsicht und werden von diesen genutzt1.
Bundesgesetz vom 16.02.1995 № 15-FZ, „Über Kommunikation“ vom 16.02.1995, in der Redaktion vom 2004-01-01, § 8 // SB RF. 1995. № 8. § 600. ↩