Verwaltungsabschiebung
Die verwaltungsrechtliche Ausweisung besteht darin, die betreffenden Personen unter Zwang und Kontrolle über die staatliche Grenze der Russischen Föderation hinaus in das Ausland zu verlegen; im von dem russischen Gesetzgebung vorgesehenen Fällen erfolgt die Ausweisung durch einen kontrollierten selbstständigen Ausreise aus der Russischen Föderation1.
Bundesgesetz vom 02.02.1995 № 12-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in den Kodex der RSFSR über Verwaltungsverstöße“ vom 02.02.1995, Redaktion vom 1995-02-02, Artikel 1, Absatz 6 // SB der RF. 1995. № 6. Artikel 453. ↩