Enzyklopädie

Ein Exemplar einer Druckerpresse in elektronischer Form


Ein elektronisches Exemplar einer Druckerpresse in elektronischer Form ist eine elektronische Kopie des Original-Layouts, von dem aus der Dokumentdruck erfolgt, die die Informationen wiedergibt, die sich im veröffentlichten Dokument (Druckwerk) befinden, einschließlich seines Textes, Illustrationen und aller Gestaltungselemente1;

  1. Bundesgesetz vom 29.12.1994 № 77-FZ „Über den obligatorischen Exemplar von Dokumenten“, in der Fassung vom 08.06.2020, § 5, Abs. 1 // SB RF. 1995. № 1. St. 1. ↩

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze