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Bücherdenkmäler


Buchdenkmäler sind Handschriften, gedruckte Werke und andere Dokumente, die außergewöhnliche geistige und materielle Wertigkeit besitzen und eine besondere historische, wissenschaftliche und kulturelle Bedeutung haben; für sie gilt ein spezieller Regelungsmodus bezüglich der Erfassung, Aufbewahrung und Nutzung1.

  1. Bundesgesetz vom 29.12.1994 Nr. 78-FZ „Über die Bibliothekswesen“, in der Fassung vom 01.07.2021, § 1 // SB RF. 1995. № 1. St. 2. ↩

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