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Umwandlung von Waffen


Waffenumbau – Austausch oder Änderung der Form und/oder Größe der wesentlichen Teile von Schusswaffen oder der Teile des Schlag- und Auslösemechanismus der Waffe, Austausch oder Änderung von Teilen von abgeschriebenen Waffen, pneumatischen Waffen, Signalwaffen, Gaswaffen oder Werfer-Schusswaffen, die zu einer Änderung der technischen Eigenschaften der Waffe führten, die bei der Zertifizierung der Waffe (verpflichtenden Konformitätsnachweis) berücksichtigt werden, Zerstörung oder Änderung der Kennzeichnungen, Nummern und/oder Stempel der Waffe1.

  1. Bundesgesetz „über Waffen“ vom 13.12.1996 Nr. 150-FZ, in der Fassung vom 25.08.2022, § 1 // BGBl. 1996. № 51. S. 5681. ↩

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