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Waffenreparatur


Waffenreparatur – Herstellung des Waffenbetriebszustands durch Beseitigung von Defekten ihrer Teile oder deren Austausch sowie Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes und der dekorativen Elemente der Waffe1.

  1. Bundesgesetz „über Waffen“ vom 13.12.1996 Nr. 150-FZ, in der Fassung vom 25.08.2022, § 1 // BGBl. 1996. № 51. S. 5681. ↩

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