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Öffentliche Aktiengesellschaft „Sberbank Russland“
Die Aktiengesellschaft „Sberbank Russland“ — zur Schutz von Geldmitteln, wertvollen Metallen und daraus hergestellten Gegenständen während ihres Transports (Verkehrs), bei der Einziehung von Bargeld sowie zum Schutz der Objekte dieser Gesellschaft, die für den Lagerung solchen Vermögens vorgesehen sind1.
Bundesgesetz „über Waffen“ vom 13.12.1996 Nr. 150-FZ, in der Fassung vom 23.03.2026, § 12 // BGBl. Russlands. 1996. № 51. Seite 5681. ↩