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Studentenstatus an einer nichtstaatlichen Hochschule ohne staatliche Akkreditierung
Status eines Studierenden an einer nichtstaatlichen Hochschule ohne staatliche Akkreditierung wird durch den Statut dieser Hochschule bestimmt1.
Bundesgesetz vom 22.08.1996 № 125-FZ „Über Hochschul- und postgraduiertenbildung“, in der Redaktion vom 29.12.2012, § 16, Abs. 10 // SB RF. 1996. № 35. St. 4135. ↩