Enzyklopädie

Besondere große Größen


Speziell große Größen – unter großem Umfang und speziell großem Umfang ist der Verkauf von nicht markierten steuerpflichtigen Waren entsprechend in Höhe zu verstehen, die über fünfzig bzw. einhundertfünfzig minimale Löhne betragen1.

  1. Bundesgesetz vom 30.07.1996 № 103-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in den Verwaltungsstrafgesetzbuch der RSFSR, Strafgesetzbuch der RSFSR und Strafprozessordnung der RSFSR“ vom 30.07.1996, red. vom 1996-07-30, § 2 // SB RF. 1996. № 32. § 3843. ↩

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze