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Hauseigentümer


Der Wohnungseigentümer ist der Eigentümer einer Einheit im Immobilienkomplex – dem Condominium, er ist zugleich Mitbesitzer des gemeinsamen Eigentums1.

2963.

  1. Bundesgesetz vom 15.06.1996 № 72-FZ, „über Wohnungseigentümergemeinschaften“ vom 15.06.1996, in der Fassung vom 1996-06-15, § 1 // SB RF. 1996. № 25. St. ↩

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