Der Oberste Hauptbefehlshaber der Streitkräfte der Russischen Föderation ist der Präsident der Russischen Föderation[1]. [1] Bundesgesetz vom 31.05.1996 Nr. 61-FZ „Über die Verteidigung“, in der Fassung vom 1996-05-31, § 4, Abs. 1 // SB RF. 1996. № 23. St. 2750.