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Offenlegung von Informationen am Wertpapiermarkt


Die Informationsoffenlegung am Wertpapiermarkt bedeutet die Sicherstellung ihrer Zugänglichkeit für alle daran interessierten Personen unabhängig von den Zielen der Informationserlangung gemäß einer Verfahrensweise, die ihre Auffindbarkeit und Erhaltung gewährleistet1.

  1. Bundesgesetz vom 22.04.1996 Nr. 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“, in der Redaktion vom 2019-06-17, Artikel 30, Absatz 1 // SB RF. 1996. № 17. Artikel 1918. ↩

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