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Investitionserfolgskonsultation
Investitionberatung – wird als Erbringung von Beratungsleistungen in Bezug auf Wertpapiere, Transaktionen mit diesen und/oder Abschluss von Verträgen, die derivierte Finanzinstrumente darstellen, durch das Gewähren individueller Investitionsempfehlungen angesehen1.
Bundesgesetz vom 22.04.1996 Nr. 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“, in der Redaktion vom 2021-09-10, § 6.1, Abs. 1 // SB RF. 1996. № 17. St. 1918. ↩