Kapitalquote des ausländischen Kapitals in der Bankensystem der Russischen Föderation
Die Quote des Auslandskapitals im Bankensystem der Russischen Föderation – die Quote des Auslandskapitals im Bankensystem der Russischen Föderation wird durch ein Bundesgesetz festgelegt, auf Vorschlag der Regierung der Russischen Föderation, in Übereinstimmung mit der Zentralbank Russlands. Die genannte Quote wird berechnet als Verhältnis des Gesamtkapitals, das Nichtresidenten im Stammkapital von Kreditinstituten mit ausländischen Investitionen und dem Kapital von Filialen ausländischer Banken zum gesamten Stammkapital der in Russland registrierten Kreditinstitute1.
Bundesgesetz vom 03.02.1996 № 17-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz der RSFSR „Über Banken und bankarische Tätigkeit in der RSFSR“ vom 03.02.1996, red. vom 29.12.2006, § 18 // SB RF. 1996. № 6. St. 492. ↩