Buchhaltung von Meliorationssystemen und einzeln gelegenen hydrotechnischen Anlagen
Die Erfassung von Meliorationssystemen und einzeln gelegenen hydrotechnischen Anlagen besteht in der Sammlung und Systematisierung von Informationen über Meliorationssysteme und einzeln gelegene hydrotechnische Anlagen, einschließlich Angaben zu Lage und Zustand dieser Meliorationssysteme und hydrotechnischen Anlagen sowie ihrer quantitativen und qualitativen Merkmale1.
Bundesgesetz vom 10.01.1996 № 4-FZ „Über die Melioration von Land“, in der Fassung vom 01.09.2026, § 20.2 // SB RF. 1996. № 3. St. 142. ↩