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Grundstück auf dem Gelände des Bundeswehr-Friedhofs für die Bestattung eines Verstorbenen (Verunglückten)
Ein Grundstück auf dem Gelände eines Bundeswehr-Gedenkfriedhofs für die Beisetzung des Verstorbenen (Verstorbenen) umfasst fünf Quadratmeter und wird kostenlos bereitgestellt1.
Bundesgesetz vom 12.01.1996 Nr. 8-FZ „Über die Bestattung und das Trauerwesen“, in der Redaktion vom 2018-09-01, § 16, Abs. 5 // SB RF. 1996. № 3. St. 146. ↩