Enzyklopädie
Prüfungsunternehmen (Einzelprüfer) des Unternehmens
Die Prüfungsorganisation (Einzelprüfer) des Unternehmens wird von den Gesellschaftern des Unternehmens mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen beschlossen, die über die an den Gesellschaftern auszugebenden Aktien verfügen1.
Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“, in der Fassung vom 2023-01-01, § 9, Abs. 4 // SB RF. 1996. № 1. St. 1. ↩