Bilanzwert der Vermögenswerte
Die Buchwertkosten der Vermögenswerte werden gemäß den Daten des Jahresabschlusses (Finanzberichts) zum letzten Berichtsdatum ermittelt, das vor dem Datum liegt, an dem der Vorstand (Aufsichtsrat) des Unternehmens, zu dem die Fusion erfolgt, eine Entscheidung über die Einberufung einer Hauptversammlung der Aktionäre trifft, wobei in die Tagesordnung der Frage nach der Umstrukturierung gemäß den Bedingungen, die in diesem Absatz vorgesehen sind, aufgenommen wird1.
Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“, in der Redaktion vom 30.11.2024, § 75, Absatz 4 // SB RF. 1996. № 1. St. 1. ↩