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Die Fusion von Gesellschaften


Die Fusion von Gesellschaften bedeutet die Entstehung einer neuen Gesellschaft durch Übertragung aller Rechte und Pflichten zweier oder mehrerer Gesellschaften auf diese neue Gesellschaft mit Beendigung der letzteren1.

Die Fusion von Gesellschaften bedeutet die Schaffung einer neuen Gesellschaft durch Übertragung aller Rechte und Pflichten zweier oder mehrerer Gesellschaften auf diese neue Gesellschaft mit Beendigung der letzteren2.

  1. Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“, in der Fassung vom 1995-12-26, § 16, Abs. 1 // SB RF. 1996. № 1. St. 1. ↩

  2. Bundesgesetz vom 08.02.1998 № 14-FZ „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, in der Fassung vom 1998-02-08, § 52, Abs. 1 // SB RF. 1998. № 7. St. 785. ↩

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