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Vorzugsaktien mit Vorrang bei der Ausschüttung von Dividenden
Vorzugsaktien mit Vorrang bei der Ausschüttung von Dividenden sind Vorzugsaktien eines bestimmten Typs, bei denen die Dividenden bevorzugt ausgezahlt werden – vor der Ausschüttung von Dividenden für Vorzugsaktien anderer Typen und gewöhnliche Aktien1.
Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“, in der Fassung vom 2025-03-01, § 32, Abs. 2.1 // SB RF. 1996. № 1. St. 1. ↩