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Spezialfonds für die Aktivierung der Mitarbeiter des Unternehmens


Ein besonderer Mitarbeiteraktienfonds – gemäß der Satzung des Unternehmens kann ein besonderer Mitarbeiteraktienfonds aus dem Nettogewinn gebildet werden. Die Mittel dieses Fonds werden ausschließlich für den Erwerb von Aktien des Unternehmens verwendet, die von den Aktionären dieses Unternehmens verkauft werden, um sie anschließend an die Mitarbeiter zu vergeben1.

  1. Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“, in der Fassung vom 2019-04-15, § 35, Abs. 2 // SB RF. 1996. № 1. St. 1. ↩

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