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Der staatliche Auftraggeber für geodätische und kartografische Arbeiten von Bundesebene


Der staatliche Auftraggeber für geodätische und kartografische Arbeiten von föderaler Bedeutung ist ein föderales Ausführungsgremium in der Geodäsie und Kartografie, sowie der staatliche Auftraggeber für geodätische und kartografische Arbeiten spezieller (branchenspezifischer) Bedeutung – die entsprechenden Ausführungsgremien1.

  1. Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 209-FZ „Über Geodäsie und Kartografie“, in der Redaktion vom 2011-11-07, Artikel 7, Absatz 1 // SB RF. 1996. № 1. St. 2. ↩

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