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Arbeitsleistungen im Rahmen des Verteidigungsbestellsystems


Arbeiten im Rahmen des staatlichen Verteidigungsbestells — Arbeiten zur Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Materialien, die zur Erfüllung der staatlichen Verteidigungsbestellung erforderlich sind, gelten als Arbeiten im Rahmen der staatlichen Verteidigungsbestellung1.

  1. Bundesgesetz vom 27.12.1995 Nr. 213-FZ „Über den staatlichen Verteidigungsbestellung“, in der Fassung vom 1995-12-27, § 2, Abs. 4 // SB RF. 1996. № 1. St. 6. ↩

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