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Arbeitsleistungen im Rahmen des Verteidigungsbestellsystems
Arbeiten im Rahmen des staatlichen Verteidigungsbestells — Arbeiten zur Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Materialien, die zur Erfüllung der staatlichen Verteidigungsbestellung erforderlich sind, gelten als Arbeiten im Rahmen der staatlichen Verteidigungsbestellung1.
Bundesgesetz vom 27.12.1995 Nr. 213-FZ „Über den staatlichen Verteidigungsbestellung“, in der Fassung vom 1995-12-27, § 2, Abs. 4 // SB RF. 1996. № 1. St. 6. ↩