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Hauptstaatsanwalt für mehrere Bundesländer


Der Leitender interregionaler Gerichtsvollzieher – Leiter des spezialisierten territorialen Organs für Zwangsvollstreckung auf interregionalem Niveau ist der leitende interregionale Gerichtsvollzieher, der die Rechte, Erfüllungspflichten und Verantwortlichkeiten des Leitenden Gerichtsvollziehers einer Russischen Bundesrepublik (Leitender Gerichtsvollzieher der Russischen Bundesrepubliken) gemäß diesem Bundesgesetz, dem Bundesgesetz vom 2. Oktober 2007 № 229-FZ „Über die Vollstreckung“ (im Folgenden – Bundesgesetz „Über die Vollstreckung“), sowie anderen Bundesgesetzen und normativen rechtlichen Akten, die gemäß diesen Gesetzen erlassen wurden, innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des spezialisierten territorialen Organs für Zwangsvollstreckung auf interregionalem Niveau, wie von dem Leitenden Gerichtsvollzieher der Russischen Föderation festgelegt1 trägt.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.1997 Nr. 118-FZ, „über Gerichtsvollzieher“, vom 21.07.1997, Redaktion vom 20.06.2022, § 6.3, Abs. 2.1 // SB der RF. 1997. Nr. 30. St. 3590. ↩

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