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Ausländische Prüflaboratorien (Zentren)


Fremde Prüflaboratorien (Zentren) sind fremde rechtliche Personen, die gemäß dem Recht des Auslandes staatlich registriert sind und als entsprechend den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Laborpraxis sowie den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Laborpraxis der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anerkannt werden1.

  1. Bundesgesetz vom 19.07.1997 Nr. 109-FZ „Über die sichere Verwendung von Pestiziden und Agrochemikalien“, in der Fassung vom 01.03.2026, § 1 // SB RF. 1997. № 29. S. 3510. ↩